Weil sie sich während der Champions-League-Partie zwischen Qairat Almaty und Club Brügge (1:4) am Dienstag auf der Tribüne im Look der Filmfigur Borat präsentierten, sind drei belgische Fußballfans am Donnerstag in Kasachstan zu je fünf Tagen Haft verurteilt worden. Dies teilte ein Gericht in der Hauptstadt Astana mit. Begründet wurde das Urteil mit „Verstößen gegen die öffentliche Ordnung.“
Wie ein im kasachischen Fernsehen ausgestrahltes Video zeigt, trugen die drei Fans auf der Tribüne die charakteristischen grünen Mankinis, die durch den 2006 veröffentlichten US-Kinofilm Borat des Komikers Sacha Baron Cohen bekannt geworden waren. Das kasachische Gericht schreibt: „Während sie betrunken auf der Tribüne der Astana Arena waren, zogen S., D. und N. ihre Kleidung aus, blieben in ihrer Unterwäsche und sangen, um Aufmerksamkeit zu erregen, wodurch sie die öffentliche Ordnung störten.“ In Kasachstan sind Witze über die Figur Borat regelrecht verboten, da der Kinofilm das zentralasiatische Land als rückständig darstellt. Die Satire war in der Ex-Sowjetrepublik darum sogar verboten worden, hatte dem Land aber auch einen Touristenboom beschert. Bereits 2024 war bei einem Conference-League-Spiel des FC Astana eine Flagge mit einem Borat-Motiv von einem Chelsea-Fan beschlagnahmt worden.
Das belgische Außenministerium teilte mit, man beobachte die Lage. „Wir bieten unseren Landsleuten die erforderliche konsularische Unterstützung. Aus Datenschutzgründen können wir jedoch keine weiteren Informationen geben“, hieß es in einer Mitteilung.
Die Fans selber können sich aktuell logischerweise nicht äußern. Es gibt jedoch zwei Motive für ihre Kostümierung, die ihnen unterstellt werden können. Motiv eins: Sie wollten mit dem Borat-Kostüm den negativen Blick des Films auf das zentralasiatische Land rezipieren, um die gastgebenden Fans von Qairat Almaty zu ärgern. Das wäre natürlich unschön, rechtfertigt aber doch noch lange keine Haftstrafe. Motiv zwei: Sie wollten mit der Bezugnahme auf die Kinosatire vor allem die autoritären Machthaber Kasachstans provozieren. Gerade mit der Vorgeschichte rund um die Fahne der Chelsea-Fans erscheint das als wahrscheinlicher. Und wenn Fans wegen Kritik an Regierungen inhaftiert werden können, unterwandert das einerseits die angebliche Trennung von Fußball und Staat, wie sie die UEFA stehts betont und macht andererseits jede Auswärtsreise zu einem erheblichen Sicherheitsrisiko – das wäre Gift den völkerverständigen Gedanken von internationalen Spielen.
Die UEFA wirbt immer wieder mit Diversität und dem Recht auf individuelle Freiheit. Sie betont die Bedeutung der Fans für das Spiel und das Fußball Menschen zusammenbringen soll, auch über Grenzen hinweg. Dass sie nicht interveniert, wenn Fans wegen der Bezugnahme auf einen Kinofilm eingebuchtet werden, lässt ihre Öffentlichkeitsarbeit fast schon lächerlich wirken.
Die UEFA muss jetzt beweisen, wie ernst sie ihre Verantwortung nimmt. Sie muss sicherstellen, dass Fans auch auf allen Auswärtsreisen sicher sind. Und wenn das bedeutet, dass in manchen Ländern keine internationalen Fußballspiele stattfinden können, nämlich dann, wenn deren Regierungen zum Beispiel auf satirische Kinofilme mit Haftstrafen reagieren, dann wäre das extrem schade, aber eine notwendige Entscheidung. So wie Fankurven Bewährungsstrafen erhalten können, beispielsweise beim unerlaubten Abbrennen von Pyrotechnik, sollte das auch für gastgebende Staaten gelten. Denn der Fußball hat eine politische Verantwortung und kann sogar gesellschaftlichen Wandel bewirken – aber nur, wenn man ihn lässt.
