Rund um das Champions-League-Spiel zwischen Borussia Dortmund und Inter Mailand am Mittwochabend ist es erneut zu polizeilichen Maßnahmen gegen Fansozialarbeit gekommen. Wieder stellt sich die Frage: Wie soll soziale Arbeit unter Repressionsdruck funktionieren?
Was war passiert? BVB-Fans sollen auf dem Weg ins Stadion am Mittwochnachmittag insgesamt drei italienische Fußballfans überfallen haben. Nach Angaben der Polizei nahm eine rund 50-köpfige Gruppe den Mailand-Anhängern ihre Fanartikel, Bargeld und einen Rucksack ab. Danach sollen die BVB-Fans in die Räume des Dortmunder Fan-Projekts geflüchtet sein. Die Verdächtigen hätten sich in der Folge geweigert, die Räume des Fan-Projekts zu verlassen. Ein Richterin erließ einen Durchsuchungsbeschluss, woraufhin die Beamten die Räume dann betreten konnten. Sie nahmen die Personalien von insgesamt 66 Personen auf und durchsuchten im Anschluss das Gebäude. Festgenommen wurde niemand. Die gesuchten Personen waren offensichtlich nicht in den Räumen des Fan-Projekts.
Über die Durchsuchung schreibt das Fanprojekt: „Die Dortmund-Fans verhielten sich während der gesamten Maßnahme besonnen und kooperativ. Während der Maßnahme bestand aufgrund der räumlichen Begebenheiten und eines Drohneneinsatzes zu keinem Zeitpunkt Fluchtgefahr. Mitarbeitende des Fan-Projekts konnten gemeinsam mit der Fanhilfe Dortmund in einen lösungsorientierten Dialog mit der Polizei treten. Hierdurch konnte eine sowohl von den Fans als auch von der Polizei kompromissbereite Herangehensweise zur Aufnahme der Personalien abgestimmt werden, um eine Eskalation zu verhindern.“
Der Einsatz dauerte trotzde, bis zum Ende der ersten Halbzeit, sodass Teile der Südtribüne leer bleiben. Große Fangruppen auf der Suche nach Verdächtigen festzuhalten, stößt in der Fanszene immer wieder auf Kritik. Die Dortmunder Polizei hingegen teilte mit, Straftaten im Rahmen von Fußballspielen „rigoros zu verfolgen“. Und rigoros war es – das stimmt also immerhin.
Das Dortmunder Fanprojekt widerspricht in seiner Stellungnahme den Erklärungen der Polizei dennoch deutlich: „Die Arbeit von Fanprojekten basiert auf freiwilliger Inanspruchnahme, Vertraulichkeit und tragfähigen Beziehungen zu jungen Menschen. Diese Grundlagen sind zentrale Voraussetzungen für eine erfolgreiche Präventions- und Deeskalationsarbeit rund um Fußballspiele von Borussia Dortmund.“ Das Nationale Konzept Sport und Sicherheit definiert Fanprojekte dabei ausdrücklich als eine eigenständige, unabhängige Säule der Gewaltprävention im Fußball und betont die Bedeutung von Vertrauensarbeit, Niedrigschwelligkeit und einer klaren Abgrenzung zwischen Sozialer Arbeit und polizeilicher Gefahrenabwehr, so das Fanprojekt weiter. „Vor diesem Hintergrund ist besondere Sensibilität erforderlich, wenn polizeiliche Maßnahmen Fanprojekte unmittelbar betreffen.“
Das Dortmunder Fanprojekt ist eins der ältesten in Deutschland. Der Verein wurde 1986 gegründet und versteht sich als pädagogisches Projekt der akzeptierenden Sozialarbeit mit Fußballfans. Einer der Schwerpunkten liegt auf dem Abbau von extremistischen Einstellungen, Antisemitismus und Ausländerfeindlichkeit. In den 40 Jahren seiner Existenz habe es noch nie eine polizeiliche Durchsuchung der Räumlichkeiten gegeben. Entsprechend spricht das Fanprojekt von einer „erhebliche Zäsur in der bisherigen Zusammenarbeit zwischen Fanprojekten und Polizei“. Und weiter: „Durchsuchungen in Fanprojekten senden ein problematisches Signal: Sie greifen in die notwendige Vertraulichkeit der Arbeit ein und schwächen jene Strukturen, die dazu beitragen, Konflikte frühzeitig wahrzunehmen und deeskalierend zu bearbeiten. Solche Maßnahmen dürfen keinesfalls zur Normalität werden. Dieser Vorgang stellt einen Tiefpunkt in der Entwicklung des Verhältnisses zwischen Fußballfans, Polizei und Fanprojekten als Vermittlungsinstanz dar.“ Gleichzeitig sei die Arbeit des Fanprojektes ohnehin schon zunehmenden Repressionen ausgesetzt, wie das Fanprojekt weiter berichtet: „Die Begleitung der Fans während der polizeilichen Maßnahme war durch die Mitarbeitenden des Fan-Projekts nur eingeschränkt möglich. Auch in den vergangenen Wochen kam es zu erschwerten Bedingungen bei der Begleitung polizeilicher Maßnahmen.“
Auch die Fan-Hilfe Dortmund, zu der unter anderem Rechtsanwälte gehören, berichtet davon, dass es im „Zusammenhang mit den nunmehr drei Einsätzen dieser Einheit wiederholt zu Übergriffen gegenüber BVB-Fans“ gekommen sei. Sie schreibt: „Uns liegt ein Video vor, das zeigt, wie im Vorfeld der Begegnung gegen den FC St. Pauli ein Fan im Bereich des Marathontors des Stadions Rote Erde von den eingesetzten Polizeikräften mit erheblicher Gewalt in den Rücken gestoßen wird. Durch die extreme Wucht des Stoßes und die Arglosigkeit des Fans schlug dieser mit dem Kopf auf einem Metallgestell auf. In der weiteren Folge musste der betroffene BVB-Fan wegen der Kopfverletzung medizinisch behandelt werden. Versuche umstehender Dritter, die den Beamten identifizieren konnten, den Vorgang zur Strafanzeige zu bringen, wurden durch Weigerungen der Herausgabe der Dienstnummer sowohl durch den Beamten selbst als auch dessen Vorgesetzten aktiv unterbunden. Erst als ein Anwalt der Fanhilfe Dortmund eingeschaltet wurde, ließ sich der Einsatzleiter dazu herab, entsprechende Auskünfte zu erteilen.“ Das Fazit der Fan-Hilfe: „Wir fordern die Dortmunder Polizei dazu auf, von ihrer eskalativen Einsatztaktik abzurücken und hinterfragen in aller Deutlichkeit die rechtlich gebotene Verhältnismäßigkeit der Einsätze im Zusammenhang mit den letzten Heimspielen. Wir warnen ausdrücklich vor einer weiteren Eskalation und werden unsererseits alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, um diese Einsatztaktik einer rechtsstaatlichen Kontrolle zu unterwerfen.“
Fest steht: Prävention, Vertrauensarbeit und ordnungsrechtliche Maßnahmen verfolgen unterschiedliche Logiken und Rollen. Trotzdem ist es für eine nachhaltige Gewaltprävention entscheidend, die Unabhängigkeit und die Arbeit der Fanprojekte zu wahren und zu stärken.
Doch nicht nur in Dortmund steht soziale Arbeit im Fußball unter Druck. Nach einer Pyro-Aktion einer Karlsruher-Ultragrguppe 2022 ermittelte die Staatsanwalt. Es kam zum Gerichtsprozess und dort wurden auch die Fanbeauftragten des KSC als Zeug*innen eingeladen. Diese aber wollten als Sozialarbeiter*innen die Aussage verweigern und forderten ein Schweigerecht in der sozialen Arbeit. Es folgte eine breite gesellschaftliche Debatte über die Frage, ob es ein Zeugnisverweigerungsrecht in der Sozialen Arbeit braucht. Denn das Sozialarbeiter*innen im Zweifel vor Gericht aussagen müssen, betrifft ja nicht nur Fanbeauftragte im Fußball. Sondern auch Streetworker*innen, die Menschen aus der Sucht holen sollen. Sozialarbeiter*innen in der Kinder- und Jugendhilfe, der Schuldner- oder Integrationsberatung, an die sich Menschen in Notlagen wenden, um Hilfe dabei zu bekommen, ihre oft existenziellen Probleme zu lösen. Diese Räume müssen doch geschützt sein – sollte man meinen.
Deutschlandweit forderten Fankurven nämlich ein entsprechendes Zeugnisverweigerungsrecht für Sozialarbeiter*innen. Ihr Druck trug das Thema sogar bis in den Bundestag, wo die Linksfraktion Ende 2023 eine Anfrage an die damals noch von Olaf Scholz, Robert Habeck und Christian Lindner geführte Bundesregierung stellte. Die Frage: Plant die Bundesregierung das entsprechende Gesetz so zu ändern, dass auch in der Sozialen Arbeit ein Zeugnisverweigerungsrecht gilt? Die Antwort: „Zur Erhaltung einer funktionstüchtigen Rechtspflege [muss] der Kreis der Zeugnisverweigerungsberechtigten auf das unbedingt erforderliche Maß begrenzt werden“. Darauf, so die Bundesregierung, habe auch das Bundesverfassungsgericht immer wieder hingewiesen, in dem es „wiederholt das verfassungsrechtliche Gebot einer effektiven Strafverfolgung hervorgehoben und das Interesse an einer möglichst vollständigen Wahrheitsermittlung im Strafverfahren betont“ habe. Das ist Jurist*innen-Deutsch für: Hartes Nein. Eine Haltung, die übrigens ausdrücklich von der Union, also CDU und CSU, geteilt wird.
Die Fanbeauftragten des KSC fanden sich daraufhin selbst vor Gericht wieder, worüber FanLeben.de hier berichtete. Sie wurden in erster Instanz jeweils zu Geldstrafen in Höhe von 90 Tagessätzen verurteilt, das ist für alle drei jeweils ein mittlerer fünfstelliger Betrag, bedeutet aber auch, dass sie immerhin nicht vorbestraft wären. Akzeptieren wollten die drei das Urteil aber trotzdem nicht: „Das werden wir nicht akzeptieren.“ Die Berufungsverhandlung steht noch aus.
Aber wie ist das mit der Argumentation der Bundesregierung, um für die Zukunft aus dem Fall lernen zu können: Ist die schlüssig? Fan-Experte Michael Gabriel glaubt das nicht. Er ist mit der aktuellen Rechtslage unzufrieden: „Durch das fehlende Zeugnisverweigerungsrecht herrscht eine Unsicherheit. Es gibt vereinzelt Fälle, wo Leute ihre Arbeit deshalb verlassen haben„, berichtet der Leiter der Koordinationsstelle Fanprojekte (KOS). „Einige Standorte berichten, dass die Verunsicherung durch das Karlsruher Urteil auch bei Vorstellungsgesprächen Thema ist.“ Kolleg*innen würden sich „von Situationen fernhalten, die konfliktbehaftet sind“. Denn der Karlsruher Fall zeigt, dass sonst Strafen drohen könnten. Was aber natürlich trotzdem nicht Sinn ihrer Arbeit ist. Auch Daniel Melchien, der als Vorsitzender des Stadtjugendausschusses in Karlsruhe der Dienstvorgesetzte der KSC-Fanbeauftragten ist, sieht ein ähnliches Problem: „Wir bewegen uns in einem Feld, auf dem wir einen krassen Personalmangel haben. Und da wird es kein Träger schaffen, Personal zu finden, wenn der rechtliche Rahmen nicht klar ist; wenn ich befürchten muss, dass ich unverschuldet in so eine Situation komme.“ Auch eine der drei KSC-Fanbeauftragtem hat ihre Tätigkeit inzwischen beendet. Und auch vom Karlsruher SC gab es Kritik. In einem Statement des Klubs heißt es: „Wir bedauern sehr, dass die drei zu Geldstrafen von 90 Tagessätzen verurteilt worden sind.“ Und weiter: „Aus unserer Sicht haben die Sozialarbeiter ihren Beruf der Sozialarbeit so ausgeübt, wie es aus ihrer Perspektive der einzig richtige Weg ist. Sozialarbeit kann nur auf Basis eines Vertrauensverhältnisses aller Beteiligten erfolgreich praktiziert werden. Der hohe Wert, den Sozialarbeit besitzt, muss deshalb durch unseren Rechtsstaat durch entsprechende Gesetze geschützt werden. Deshalb ist das Zeugnisverweigerungsrecht in der Sozialarbeit analog zu Berufsgruppen wie bei Juristen, Pfarrern oder Journalisten auch in der Sozialarbeit unabdingbar.“
Wichtig ist: Es geht in der Debatte, die übrigens keineswegs neu ist, nicht um die konkreten Vorfälle in Dortmund oder Karlsruhe. Es geht darum, dass Sozialarbeit als gesellschaftliches Instrument gebraucht wird, um Menschen in schwierigen Lebenslagen zu unterstützen. Und zwar da, wo sie sind. Also zum Beispiel auch beim Fußball, denn das dort viele unterschiedliche Menschen zusammen kommen, ist ja auch für Sozialarbeiter*innen eine echte Chance. Aber damit Soziale Arbeit als präventive statt restriktive Form der – naja – Problemvermeidung funktionieren kann, müssen eben die Rahmenbedingungen stimmen. Arbeit die von Vertrauen lebt, kann ohne Zeugnisverweigerungsrecht schlichtweg nicht richtig funktionieren. Gute Sozialarbeit hingegen kann zukünftige Straftaten verhindern – natürlich nicht nur im Fußball. Das Argument der Bundesregierung, das Straftaten bestmöglich aufzuklären sein müssen, vernachlässigt aber diesen Aspekt. Deswegen ist die Debatte ja auch nicht neu. Im Gegenteil: Das Zeugnisverweigerungsrecht für Sozialarbeiter wird seit den 70er-Jahren von der Politik diskutiert. Die entsprechende Gesetzeslage hat sich jedoch in den vergangenen 50 Jahren nicht geändert. Obwohl Sozialarbeiter*innen und ihre Dienstherren, selbst bei der Stadt, das deutlich kritisieren. Die Leidtragenden: Menschen in Ausnahmesituationen.
Sicherheit ist keine Gewaltidee. Sicherheit erreicht man stattdessen vor allem durch Prävention. Deswegen sind Fanprojekte auch so wichtig. Und deswegen sind Eingriffe in ihre Arbeit schlichtweg falsch.
Immer.
