Der Staatsanwalt ein Ex-Nazi?

Am 14.09.2026 hat die Antifaschistische Linke Bochum ein Reel mit dem Titel „Andreas Bachmann: Vom Hooligan zum Staatsanwalt“ über ihren Instagram-Kanal veröffentlicht. Aber was steckt dahinter? Und ist tatsächlich ein rechtextremer Fußballfan mitverantwortlich für das Gelingen unseres Rechtsstaats? FanLeben.de geht der Sache auf den Grund.

Die Antifaschistische Linke Bochum beruft sich in ihrem Kommentar auf Ausschnitte aus dem 1983 entstandenen Kurzfilm „Die sind eben so“ des Regisseurs Ulrich Leineweber von 1983, der in den 1990ern neu aufgelegt worden ist. Leineweber zeigt in seinem Film Mitglieder der rechtsradikalen Fanclubs „Mighty Blues“ des FC Schalke 04 sowie der „Borussenfront“ von Borussia Dortmund. Die Protagonisten bekennen sich in dem Film eindeutig zu ihrer rechtsradikalen Gesinnung. Leinwebers Film gilt deswegen als wichtiges Erinnerungsstück deutscher Fußballgeschichte.

Doch es geht noch um mehr: Bei einem der im Kurzfilm interviewten Mitglieder der „Mighty Blues“ handelt es sich doffenbar um den heutigen Bochumer Oberstaatsanwalt Andreas Bachmann. Die betreffende Person erklärt in dem Kurzfilm unter anderem, dass sie das Emblem des Fanclubs entworfen habe. Dabei handelt es sich um einen an einen SS-Totenkopf angelehnten Totenkopf mit Stahlhelm. Dazu erklärt die Person, man habe etwas „reißerisches“ haben wollen, um aufzufallen. Außerdem, sagt sie, solle das Emblem „ein bisschen was gegen Juden und Ausländer und so sein“. Kaum vorstellbar, dass sich ein späterer Staatsanwalt so äußerte. Doch es wird noch schlimmer. Denn die „Mighty Blues“ und damit auch die Person, bei der es sich um Bachmann handeln soll, skandieren vor der Kamera auch eindeutig neonazistische Gesänge. Darunter: „Heute, da gehört uns Deutschland und morgen die ganze Welt. Sieg Heil“, dabei zeigen sie den Hitlergruß.

Für die Antifaschistische Linke Bochum Grund genug, ihren Verdacht öffentlich zu machen. Das Bündnis führt in ihrem Beitrag dazu aus, Bachmann sitze heute „auf der anderen Seite“. Als Oberstaatsanwalt leite er Ermittlungen vom ersten Verdacht bis zur Anklage, ordne konkrete Maßnahmen wie erkennungsdienstliche Behandlungen an und beantrage Durchsuchungsbeschlüsse sowie Öffentlichkeitsfahndungen. Teilweise sei er auch mit Ermittlungsverfahren befasst, die einen Bezug zum Fußball aufweisen. Aber auch Fälle, bei denen entweder Täter oder Opfer einen Migrationshintergrund haben, verantwortet Bachmann. Hätte er tatsächlich (bis heute) eine rechtsradikale Gesinnung, wäre das unerträglich.

Aus diesem Grund hat sich neben dem Antifa-Bündnis nun auch die Fanhilfe Bochum mit Bachmann befasst. In einer Stellungnahme schreibt die Gruppe: „Die Zeit, in der Bachmann als Hooligan aufgetreten sein und sich in dem gezeigten Kurzfilm extremistisch, rassistisch und antisemitisch geäußert haben soll, liegt mehrere Jahrzehnte zurück. Gleichwohl sind wir der Auffassung, dass eine solche Vergangenheit nicht allein aufgrund des Zeitablaufs vollständig ausgeblendet werden sollte. Menschen können sich verändern, ihre politischen Überzeugungen können sich wandeln und auch eine spätere Distanzierung von früheren Positionen ist möglich. Auch steht es Personen zu, sich auf das sogenanntes ‚Recht auf Vergessen‘ zu berufen. Das Recht auf Vergessen bedeutet jedoch nicht, dass vergangenes Verhalten mit zunehmendem zeitlichem Abstand grundsätzlich nicht mehr öffentlich thematisiert werden darf. Bei jemandem, der heute als Oberstaatsanwalt tätig ist und damit eine herausgehobene Funktion innerhalb der Strafverfolgungsbehörden ausübt, hat die Frage, ob und in welcher Weise er sich mit einer früheren extremistischen und menschenfeindlichen Haltung auseinandergesetzt hat, ein anderes Gewicht als bei einer Privatperson ohne vergleichbare Funktion und ohne vergleichbare Befugnisse.“

Und weiter: „Es geht nicht darum, Bachmann allein aufgrund von Vorgängen aus seiner Jugend oder dem jungen Erwachsenenalter dauerhaft zu be- und verurteilen. Vielmehr stellt sich die Frage, ob und wann eine Abkehr von den damaligen Positionen erfolgt ist und ob eine entsprechende Auseinandersetzung mit der eigenen Vergangenheit stattgefunden hat. Damit verbunden sind zwangsläufig auch Fragen nach seinem Werdegang: Hat er sein Studium noch unter dem Eindruck dieser politischen Haltung begonnen? Wie hat er sich während seines Rechtsreferendariats positioniert? Und mit welcher Haltung trat er schließlich in den Staatsdienst ein?“ Gerade letztere Frage verdient ein besonderes Augenmerk: Schließlich muss vor dem Rechtsreferendariat ein Eid auf das Grundgesetz geschworen werden, unterliegen Staatsanwälte später einer rechtsstaatlichen Gesinnungsprüfung. Hatte sich Bachmann tatsächlich grundlegend verändert – oder sind die Schutzsysteme unseres Rechtsstaat gar nur Markulatur?

Abschließend dürfe „nicht unerwähnt bleiben, dass die Intensität der Ermittlungsmaßnahmen in den vergangenen Jahren spürbar zugenommen hat. Dies zeigt sich insbesondere in einer Vielzahl von Hausdurchsuchungen, die teilweise auch im Zusammenhang mit Straftaten von vergleichsweise geringem Gewicht durchgeführt wurden. Hinzu kommen zahlreiche Öffentlichkeitsfahndungen, die in einzelnen Fällen auch Minderjährige betrafen. Ob und inwieweit diese Entwicklung mit der Person oder Tätigkeit von Oberstaatsanwalt Bachmann in Zusammenhang steht, können wir nicht beurteilen. Ein entsprechender Zusammenhang lässt sich auf Grundlage der uns vorliegenden Informationen weder bestätigen noch ausschließen.“

Entscheidend ist, dass die Staatsanwalt Bochum aufklärt, ob es tatsächlich Andreas Bachmann ist, der in seiner Jugend „Sieg Heil“ skandierte und den Hitlergruß zeigte. Das ist unbestritten im öffentlichen Interesse. Und wenn es Bachmann ist, der in diesem Film zu sehen ist, dann sind auch die daraus folgenden Fragen, nämlich wann sich Bachmann warum und vor allem wie glaubwürdig vom rechtsradikalen Millieu abgewendet hat, ob er noch Verbindung dorthin hat und ob er seine Vergangenheit gegenüber seinem Dienstherrn offen gelegt hat, zu beantworten.

Doch Stellungnahme der Staatsanwaltschaft Bochum bzw. Bachmann selbst zu der Recherche ist uns zum jetzigen Zeitpunkt nicht bekannt.

Das ist kein akzeptabler Zustand.

Unser Newsletter: 1x die Woche exklusive Inhalte kostenlos in Dein Postfach holen:

Von admin