Das Bundeskartellamt hat sich nun endgültig mit der Frage beschäftigt, ob die 50+1-Regel gegen deutsches oder europäisches Wettbewerbsrecht verstößt. Bislang galt: Sie tut es nicht, wenn sie rechtsverbindlich für alle Vereine gilt. Doch in der Bundesliga gibt es bislang zwei Ausnahmen: Den VfL Wolfsburg, dessen Alleingesellschafterin die Volkswagen AG ist, und Bayer Leverkusen, das ausschließlich von der Bayer AG kontrolliert wird. 2018 hatten sich Kartellamt und DFL darum auf einen Kompromiss geeinigt: Die 50+1-Regel gilt für alle, weitere Ausnahmen wird es in Zukunft nicht geben, aber für Wölfe und Werkself gilt eine Ausnahmeregelung. Doch an diesem Kompromiss gab es seit einiger Zeit Zweifel, vor allem auch wegen europäischer Rechtssprechung. 2021 sollte der Kompromiss dann um einen Zusatz-Kompromiss ergänzt werden: Wolfsburg und Leverkusen sollten jeweils einen Vereinsvertreter in die Gesellschaterversammlung aufnehmen, der bei besonders bedeutsamen Fragen, zum Beispiel der Wappengestaltung, ein Veto-Recht hat. Außerdem sollten VW und Bayer keine zu hohen Verlustausgleiche zahlen dürfen – andernfalls hätte eine Art DFL-interne Luxussteuer gedroht. Umgesetzt wurde das allerdings nie.

Heute hat das Bundeskartellamt aber ersteinaml grundsätzlich geurteilt, ob die 50+1-Regel mit deutschem und europäischen Wettbewerbsrecht vereinbar ist. Und die unmissverständliche Antwort der Bundesbehörde: Sie ist es. „Voraussetzung ist jedoch, dass sie konsequent und ohne Unterschiede – sofern es für diese keinen sachlichen Grund gibt – angewendet wird. Nach Abschluss seines Verfahrens sieht das Amt deshalb Anlass, der Deutsche Fußball Liga (DFL) Hinweise für eine möglichst rechtssichere Anwendung der Regel zu geben“, so das Kartellamt in seiner Begründung. Konkret sehen die Wettbewerbshüter*innen „bei der vorgesehenen Neuregelung des Bestandsschutzes für die bisherigen Förderklubs Nachbesserungsbedarf.“

Damit rücken die Ausnahmen also wieder vermehrt in den Fokus. Und es geht dabei nicht nur um Bayer Leverkusen und den VfL Wolfsburg. Denn die Wettbewerbsschützer*innen stören sich noch an einem dritten Profiverein. Kartellamtschef Mundt erklärte schon bei der Erstbewertung: „Vielmehr müssen alle Klubs grundsätzlich homogene Wettbewerbsbedingungen vorfinden. Das bedeutet, dass bei allen Klubs zumindest perspektivisch sichergestellt werden muss, dass der für Neumitglieder offene Mutterverein die Profiabteilung beherrscht.“ Das zieht das Bundeskartellamt konkret bei RB Leipzig in Zweifel, denn dem RB Leipzig e. V. gehören nur 20 Personen an – alle stehe dem Red Bull-Konzern nahe, Fans sind nicht darunter. Doch auch die Satzung der TSG Hoffenheim umfasst einen nun problematischen Paragrafen: Dort können nämlich Mitglieder, die nach 2009 dem Verein beigetreten sind, aktuell kein Stimmrecht auf der Mitgliederversammlung erhalten – außer sie sind selbst aktive Profis des Vereins. Auch heute wieder erklärt Mundt: „Die Ermittlungen haben ergeben, dass die DFL in ihrer Lizenzierungspraxis nicht ausreichend darauf achtet, dass durchgängig alle Vereine der Bundesliga und 2. Bundesliga ihren Fans die Möglichkeit bieten, als stimmberechtigtes ordentliches Neumitglied aufgenommen zu werden.“

Außerdem rückt Hannover 96 nun wieder verstärkt in den Fokus. Denn deren Investor Martin Kind war damals noch als Geschäftsführer der Spielbetriebsgesellschaft bei der Investoren-Abstimmung der DFL vom Mutterverein angewiesen, gegen den Investoreneinstieg zu stimmen, stimmte aber wohl dafür. Das wäre ein 50+1-Verstoß, wie das Kartellamt ihn in Zukunft nicht mehr tolerieren würde.

Wie geht es nun weiter? „Mit der Streichung der Förderausnahme würde die bisherige Ungleichbehandlung zwischen Regelklubs und Klubs mit Förderausnahme beseitigt. Nach der Rechtsprechung des EuGH reichen die bislang vorgeschlagenen Bestandsschutzregelungen für Bayer Leverkusen und den VfL Wolfsburg allerdings nicht aus. Nach Auffassung des Bundeskartellamtes setzt die EuGH-Rechtsprechung voraus, dass langfristig für alle Klubs vergleichbare wettbewerbliche Rahmenbedingungen gelten. Dafür muss zumindest perspektivisch sichergestellt werden, dass der für Neumitglieder offene Mutterverein vergleichbare Einflussmöglichkeiten auf die Profiabteilung erhält wie bei den übrigen Klubs.“ Inwiefern hier tiefere satzungstechnische Einschnitte als Lösungen dienen können, dürfte nun die Anwälte beschäftigen. Eine Frist hierfür setzte das Amt allerdings nicht.

Bayer Leverkusen und der VfL Wolfsburg drohen – wie in der Vergangenheit auch schon Martin Kind – mit rechtlichen gegen die Regel insgesamt. DFL-Boss Hans-Joachim Watzke, der auch BVB-Geschäftsführer ist, hingegen hat angekündigt, sie für die Zukunft rechtssicher und verbindlich ausgestalten zu wollen.

Das sehen auch unter den einwandfreien 50+1-Klubs nicht alle so. Schon vor sieben Jahren forderte zum Beispiel der damalige Bayern-Boss Karl-Heinz Rummenigge die Abschaffung der Regel. Auch Ex-DFB-Geschäftsführer Ollier Bierhoff äußert sich so. Ihr Argument ist die sportliche Wettbewerbsfähigkeit zum Beispiel mit der englischen Profiliga. Dort wird jeder Klub von einem externen Investor kontrolliert – Newcastle United zum Beispiel vom Könighaus Saudi-Arabiens. Und die Geldsummen die auf der Insel allein in der TV-Rechtevermarktung im Umlauf sind, übertreffen bei weitem das deutsche Nievau.

Doch diese Arguemente ziehen nicht. In den letzten beiden Jahren stand keine Mannschaft aus England im Endspiel der Championsleague. In den letzten drei Jahren nur eine. Fünfmal in den letzten zehn Jahren gewann darüber hinaus Real Madrid die Champions League – ein eingetragener Verein, der im Besitz seiner stimmberechtigten Mitglieder ist.

Wesentlich für die im europäischen Vergleich ordentliche Vermarktbarkeit der deutschen TV-Rechte ist zudem die außerordentlich beeindruckende Stimmung in unseren Stadien. Auch ausländische Fans bestätigen das immer wieder. Doch, dass die Ultras sich ein Ende der 50+1-Regel gefallen lassen würden, ist unvorstellbar. Vielmehr würde der deutsche Fußball sein Alleinstellungsmerkmal und damit auch seine Vermarktbarkeit verlieren. Zumal sich Investoren wohl kaum um möglicherweise Investoren-affine Vereine wie Heidenheim oder Elversberg reißen würden, während es bei idealen Investorenzielen, „schlafenden Riesen“ wie Schalke 04, unter den Vereinsmitgliedern niemals eine Mehrheit für für die Selbstentmachtung und den Verkauf des eigenen Vereins, der für die Mitglieder oft integraler Bestandteil des eigenen Lebens ist, geben wird.

Und auch das ist ein, nein, es ist sogar das beste Argument: Die Vereinskultur übernimmt eine wichtige gesellschaftliche Funktion hier in Deutschland. Menschen kommen zusammen – auch solche, die sonst vielleicht nicht in den Austausch kämen. Hier findet jede Menge Sozialarbeit statt, oft auch politische Bildung. Menschen bekommen die Möglichkeit, sich zu entfalten. Ultras bekennen oft auch politisch Farbe, ligaweit standen beispielsweise zahlreiche Kurven eindruchsvoll an der Seite der Frauen-Leben-Freiheit-Bewegung, oder leisten praktische Solidarität für Menschen in Not. Fallen die Vereine weg – und exakt das wäre die Konsequenz des Ende der 50+1-Regel – ginge damit auch über die Stadien hinaus unwiderbringlich viel verloren.

Darum ist die Entscheidung heute auch eine richtige Chance! Sie ebnet den Weg, die 50+1-Regel auszuweiten und lückenlos anzuwenden. Mag sein, dass das die Bundesliga verändern würde und Vereine wie Bayer 04 Leverkusen oder der VfL Wolfsburg nicht mehr Teil von ihr wären. Mag sein, dass Konstrukte wie RB Leipzig aufhören würden, in Deutschland zu existieren. Was soll’s; Jürgen Klopp findet schon einen neuen Job. Gleichzeitig würde die Integrität des sportlichen Wettbewerbs erhöht und die Existenz der Vereine als gesellschaftliche Orte gesichert. Auch die deutsche Fankultur, mit ihren spektakulären Choreografien, ihrer meist einfach nur genialen Stimmung und dem Flair, die nur sie einer Fußballübertragung verleihen kann, bliebe erhalten – auch weil Ticketpreise in keiner anderen Top-Liga so günstig sind im 50+1-Land.

Man kann der DFL und allen ihren Mitgliedern darum nur dringend davon abraten, sich auf eine Diskussion über ein Ende der 50+1-Regel einzulassen. Denn es wäre Gift für den deutschen Fußball. Sportlich wie gesellschaftlich. Das sieht übrigens auch das Bundeskartellamt so. Es beschreibt die 50+1-Regel als geeignet zur Erfüllung des „Gemeinwohlziels, breiten Bevölkerungsschichten mitbestimmende Partizipationsmöglichkeiten am Profifußball in Deutschland“, und wird entsprechend nicht gegen 50+1 vorgehen. Zudem stärkt es Kritiker externer Geldzuschüsse: „Eine Untersagung würde dazu führen, dass die derzeit bestehenden Partizipationsmöglichkeiten in den Vereinen ausgeschaltet und die Klubs der Bundesliga und 2. Bundesliga vollständig für Investoren geöffnet würden. Hierfür sieht das Bundeskartellamt kein öffentliches Interesse.“

Kurzum: Wir brauchen jetzt mehr 50+1 – und auf keinen Fall weniger!

Unser Newsletter: 1x die Woche exklusive Inhalte kostenlos in Dein Postfach holen:

Von admin